Förderungen für Vereine

Ziel sollte es sein, Vereine zu fördern, die im Interesse der Gemeinschaft ihre Tätigkeit ausüben und damit ihre geleistete Ehrenamtsarbeit würdigen. Vereinsförderung soll gerecht und überschaubar und eine Wertschätzung der Verein sein, insbesondere auch für die Jugendarbeit. Förderungswürdig sind alle im Interesse der Marktgemeinde Steinhaus verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegenen Aufgaben und Vorhaben – insbesondere solche kultureller, sozialer oder sportlicher Art – sofern diese nicht von öffentliche-rechtlichen Körperschaften durchgeführt werden. 

Der Abgabetermin des Förderungsansuchen ist der 30. September eines jeden Jahres.


Grundförderung

  • Vereine die vorwiegend im öff. Interesse arbeiten
  • Vereine die durch eigene Aktionen einen Beitrag zur ordentlichen Kassengebarung leisten
  • Die Grundförderung muss jedes Jahr neu beantrag werden. Die Höhe richtet sich nach den im Förderansuchen bekanntgegebenen Daten. Die Art der Förderung hat sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit sowie danach zu richten, dass der zu erzielende Effekt mit möglichst geringer finanzieller Belastung der Marktgemeinde Steinhaus erreicht wird.
  • Die Rechnungsprüfung erfolgt vom Marktgemeindeamt und vom zuständigen Ausschuss


Sonderförderung

  • Darunter verstehen sich alle Förderungen, die nicht in die Grundförderung fallen 

Die gesamten Förderrichtlinien sind hier zu finden: Richtlinien für Förderungen von Vereine_ab_September_2024.pdf

Formulare

Zuständigkeiten