Marktgemeinde Steinhaus
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Ziel sollte es sein, Vereine zu fördern, die im Interesse der Gemeinschaft ihre Tätigkeit ausüben und damit ihre geleistete Ehrenamtsarbeit würdigen. Vereinsförderung soll gerecht und überschaubar und eine Wertschätzung der Verein sein, insbesondere auch für die Jugendarbeit. Förderungswürdig sind alle im Interesse der Marktgemeinde Steinhaus verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegenen Aufgaben und Vorhaben – insbesondere solche kultureller, sozialer oder sportlicher Art – sofern diese nicht von öffentliche-rechtlichen Körperschaften durchgeführt werden.
Der Abgabetermin des Förderungsansuchen ist der 30. September eines jeden Jahres.
Die gesamten Förderrichtlinien sind hier zu finden: Richtlinien für Förderungen von Vereine_ab_September_2024.pdf